Lohnsteuerhilfe in Oldenburg
Zeit & Steuern sparen

Mitgliedsbeiträge


Sie zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zwischen 32 und 300 Euro  – das hängt von der Höhe Ihrer Einnahmen ab.

Einmalig fällt eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro an.

Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen Einnahmen (z. B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) und die steuerfreien Einnahmen (z. B. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Fahrt- und Reisekostenersatz, usw.) des Mitglieds, bei Ehegatten beider Mitglieder. Die Grundsätze des gleichlautenden Ländererlasses der Obersten Finanzbehörden vom 30. Mai 1990 sind zu beachten.

Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind. Beitragspflicht und -fälligkeit ergeben sich aus § 7 der Satzung.

Damit wir Ihren genauen Jahresbeitrag ausrechnen können, vereinbaren Sie am Besten einen Termin mit der Lohnsteuer-Hilfe in Oldenburg. Dafür können Sie bequem unser Terminanfrage-Formular nutzen.



 

Einnahmen

Jahresbeitrag

 

0,00 €

 

bis

10.000,00 €

32,00 €

bis

15.000,00 €

58,00 €

bis

20.000,00 €

79,00 €

bis

25.000,00 €

88,00 €

bis

30.000,00 €

97,00 €

bis

35.000,00 €

106,00 €

bis

40.000,00 €

115,00 €

bis

45.000,00 €

125,00 €

bis

50.000,00 €

135,00 €

bis

55.000,00 €

145,00 €

bis

60.000,00 €

156,00 €

bis

65.000,00 €

162,00 €

bis

70.000,00 €

168,00 €

bis

75.000,00 €

174,00 €

bis

80.000,00 €

180,00 €

bis

85.000,00 €

195,00 €

bis

90.000,00 €

210,00 €

bis

100.000,00 €

230,00 €

bis

120.000,00 €

250,00 €

über

120.000,00 €

300,00 €



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